30. April 2022 von Gerhard Schempp
Mitglieder und Unterstützer unserer Stiftung haben mittlerweile Flüchtlingen aus der Ukraine, meistens Frauen mit ihren Kindern, in deren Wohnungen und Häusern eine Unterkunft geboten und kümmern sich mit den lokalen Helferkreisen der Gemeinden um Wohlergehen und ein Gefühl der Geborgenheit in dieser schrecklichen, unmenschlichen Situation. Unsere leidvollen Erfahrungen zeigen, das auch in unserem Land vielfach Hürden und Hindernisse eine schnelle Unterstützung erschweren und ein Team der Bürgerstiftung unter der Leitung von Vorstandsmitglied Michaela Schilling und Projektleiter Wolfgang Mühlbauer steht unter wmuehlbau@web.de zur Verfügung, um schnell finanzielle Unterstützung für Einmalbeschaffungen zu leisten. In einem eindringlichen Appell an die Gemeinden und Bürgerinnen und Bürger des Landkreises bittet unsere Landrätin und Schirmherrin der Bürgerstiftung hierfür um Spenden auf das Konto IBAN DE02 7209 0000 0208 9062 20 BIC GENODEF1AUB mit der Angabe des Zwecks “Unterstützung UKR Flüchtlinge” (s. u. für den Appell von R.M. Zinnecker) – darüber hinaus steuert die Bürgerstiftung eigene Projektmittel bei.
Appell von Landrätin und Schirmherrin Bürgerstiftung
Betreff: Bürgerstiftung Ostallgäu – Unterstützungsfond für Flüchtlinge aus der Ukraine
Liebe Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich wende mich heute als Landrätin und als Schirmherrin der Bürgerstiftung Ostallgäu an Sie, mit der Bitte um Unterstützung für im Ostallgäu angekommene und noch ankommende ukrainische Flüchtlinge in einem spezifischen Bereich!
Warum besteht Handlungsbedarf?
Trotz aller Anstrengungen von öffentlichen Stellen und dem großartigen Einsatz vieler Ehrenamtlicher erhalten wir im Landratsamt zunehmend Anfragen und auch Bedarfe, für die es keine sofortige pauschale Zuschussmöglichkeit gibt. Hier handelt es sich um sog. Einmalanschaffungen für Ukraine-Flüchtlinge in privaten Unterkünften wie z.B. kleinere Einrichtungsgegenstände, Fahrräder (gebraucht), Spielwaren für Kinder, kleine Haushaltsgeräte, Laptops und viele weitere Dinge, welche aus dem gewährten Regelsatz nur schwerlich finanziert werden könnten.
Wie können wir diese Finanzierungslücken fallweise schließen?
Die Bürgerstiftung Ostallgäu bietet sich an, mit eigenen Mitteln und insbesondere mit neu hinzukommenden Spenden aus der Ostallgäuer Bevölkerung die Finanzierung von Einmalanschaffungen für die ukrainischen Flüchtlinge im Ostallgäu zu unterstützen und wir schlagen folgenden Weg vor:
1. Sie richten einen Appell an die Gemeindebürgerinnen und -bürger, mit dem Zweck „Unterstützung Einmalbeschaffungen UKR Flüchtlinge im Ostallgäu“ gebundene Spenden auf das Konto der Bürgerstiftung Ostallgäu IBAN DE02 7209 0000 0208 9062 20 zu überweisen.
2. Die Bürgerstiftung Ostallgäu kann satzungsgemäß für diese Spenden steuerwirksame Spendenquittungen ausstellen und garantiert die vollständige Weitergabe der Spenden an die ukrainischen Flüchtlinge.
3. Sie als Bürgermeister/in oder ein/e von Ihnen Beauftragte/r melden den nachvollziehbaren Bedarf an Herrn Wolfgang Mühlbauer (wmuehlbau@web.de, mobil 0179 2953167), den Projektleiter der Bürgerstiftung. Die Bürgerstiftung erkundigt sich beim LRA ohne personenbezogene Daten, ob eine Spende im Asylbewerberleistungsgesetz anrechnungsfrei bleibt. Bei entsprechender Bestätigung entscheidet die Bürgerstiftung über Umfang der Förderung im Einzelfall.
4. Der von der Bürgerstiftung eingesetzte Projektleiter entscheidet gemeinsam mit Vorstandsmitglied Frau Michaela Schilling innerhalb eines Tages über Höhe und Art der Auszahlung und stellt den Betrag dem Antragssteller zur Verfügung.
Bitte unterstützen Sie die Initiative der Bürgerstiftung und helfen Sie auch an dieser Stelle mit, das Leben der Flüchtlinge aus der Ukraine in unserem Land schnell lebenswert zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Rita Zinnecker
Landrätin Landratsamt Ostallgäu Schwabenstraße 11 87616 Marktoberdorf