Assistenz-Fonds „Schnelle Unterstützung Inklusion“
Die wichtigsten Fragen und Antworten
Welche Ziele hat der Fonds?
Der Fonds unterstützt Menschen mit Behinderung oder drohender Behinderung schnell und unbürokratisch.
Er kann mit Geld helfen
- wenn ein Mensch mit Behinderung in Not ist
- wenn er Hilfe bei der Teilhabe braucht
- wenn er Hilfe im Alltag braucht
- wenn er zusammen mit seiner Familie in Not ist
Beispiele:
Eine Familie hat ein Kind mit Behinderung. Die Eltern brauchen Entlastung. Der Fonds kann die Hilfe bezahlen.
Ein Mensch mit Behinderung möchte in seiner Freizeit etwas machen. Dafür braucht er einen Begleiter. Der Fonds kann den Begleiter bezahlen.
Ein Mensch mit Behinderung möchte Musik machen. Er hat kein Geld für eine einfache Gitarre. Der Fonds kann den Kauf der Gitarre unterstützen.
Wie viel Hilfe kann man bekommen?
Der Fonds hat leider nicht sehr viel Geld. Deshalb kann es zurzeit nur kleine Hilfen geben. Zum Beispiel kann eine Begleitung nur für kurze Zeit bezahlt werden. Oder die Gitarre darf nicht zu teuer sein.
Wer kann Hilfe erhalten?
Hilfe bekommen Menschen mit Behinderung oder drohender Behinderung.
Auch die Familie kann Hilfe erhalten. Aber nur, wenn der Mensch mit Behinderung etwas davon hat.
Vielleicht kann jemand anders die Hilfe übernehmen? Zum Beispiel die Pflegekasse. Oder man hat selber genügend Geld. Dann gibt es keine Hilfe vom Fonds.
Was braucht man sonst noch?
Man muss nachweisen, dass man wirklich behindert ist. Zum Beispiel durch den Schwerbehindertenausweis. Oder durch ein Attest vom Arzt.
Noch einfacher ist eine Vertrauensperson. Der Fonds kann bei der Vertrauensperson nachfragen. Sie kann bestätigen, dass man behindert ist. Sie kann bestätigen, dass die Hilfe nötig ist. Dann braucht man keine Bescheinigungen.
Beispiele für Vertrauenspersonen:
- Mitglieder des Bundestages, des Landtages, des Bezirksrats und des Kreistages
- Bürgermeister*innen
- Beauftragte der Gemeinden für Menschen mit Behinderung
- Leitungen von Schulen oder Kindertagesstätten
- Vertreter*innen der Verbände der Wohlfahrtspflege, wie das Bayerische Rote Kreuz, die Lebenshilfe, die Caritas oder andere
- Vertreter*innen anerkannter Religionsgemeinschaften (Pfarrer)
- Ärzt*innen
- oder sonstige Personen, denen der Fonds vertrauen kann
Wo kann man einen Antrag stellen?
Für einen Antrag muss man einige Fragen beantworten:
- Seinen Name
- Seine Adresse
- Welche Behinderung man hat
- Welche Hilfe man braucht
- und warum man sie nicht bezahlen kann
- Wer die Vertrauensperson ist.
Die Fragen kann man bei der Inklusionskoordination des Landkreises beantworten.
Sie hat die Telefonnummer 08342 911-511
Den Antrag kann man Online stellen unter www.buergestiftung-oal.de
Oder man kann eine E-Mail schicken an die Adresse inklusion@ostallgaeu.de
Oder mit der Post an:
Inklusionskoordination
Landratsamt Ostallgäu
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf
Wie geht es nach dem Antrag weiter?
Wenn die Fragen geklärt sind, geht der Antrag an die Bürgersstiftung. Dort gibt es eine kleine Arbeitsgruppe. Sie heißt „Entscheidungs-Gremium“. Die Gruppe prüft alles. Vielleicht meldet sich die Gruppe, weil sie weitere Fragen hat. Die Gruppe spricht auch mit der Vertrauensperson. Die Gruppe entscheidet dann, ob es die Hilfe geben kann.
Die Gruppe gibt dem Antragssteller Bescheid.
Die Hilfe ist freiwillig. Man hat keinen Anspruch darauf.
Und wenn man nicht sicher ist? Ob der Fonds wirklich helfen kann?
Dann kann man anrufen: 08342/ 911-511. Man kann seine Fragen stellen. Dann kann man selber entscheiden. Ob man einen Antrag stellen möchte oder nicht.
Kann man auch etwas für den Fonds tun?
Man kann dem Fonds Geld spenden. Dann kann er mehr helfen. Man bekommt eine Spendenquittung. Die Bankverbindung steht unten.
Infokasten:
Anlaufadresse: Landratsamt Tel Nr. 08342/ 911-511
Spendenkonto: Bürgerstiftung Ostallgäu “Projekte” –
IBAN DE50 7346 0046 0208 9062 20. Zweck: Assistenzfonds
Weitere Informationen www.buergerstiftung-oal.de
Datenschutzhinweis (s. Antragsformular)