Ihre eigene Stiftung unter dem Dach der Bürgerstiftung
Wenn Sie das lokale Gemeinwesen dauerhaft und ggfls. verbunden mit Ihrem Namen unterstützen möchten, können Sie eine eigene Stiftung unter dem Dach einer Bürgerstiftung errichten. Denn Bürgerstiftungen begleiten Menschen und Institutionen partnerschaftlich dabei, ihre stifterischen Anliegen in der Region zu verwirklichen. Durch ihren breiten Stiftungszweck kann die Bürgerstiftung flexibel auf Ihre individuellen Wünsche eingehen. Gerade in der aktuellen Niedrigzinsphase können Bürgerstiftungen dafür sorgen, dass das Stiften reizvoll bleibt, indem sie Engagement bündeln und den Stiftern durch geringen Verwaltungsaufwand mehr Geld für die Zweckerfüllung bleibt.
Sie können Ihrer Stiftung einen eigenen Namen geben und einen konkreten Zweck für die Verwendung der Stiftungserträge bestimmen. Die Bürgerstiftung kann Sie bei der Wahl des geeigneten Stiftungszwecks ebenso unterstützen wie bei der Verwaltung und inhaltlichen Ausrichtung Ihrer Stiftung, der Mittelvergabe, Projektentwicklung, dem Fundraising, der Öffentlichkeitsarbeit oder der Vernetzung mit anderen Akteuren. Sie können Ihre Stiftung zu Lebzeiten oder von Todes wegen – durch Testament oder Erbvertrag – errichten und durch weitere Zustiftungen aufstocken. Fonds innerhalb der Bürgerstiftung Ostallgäu können bereits ab einem Volumen von 5000 € eingerichtet werden (im Unterschied zu mindestens 50.000 €ei einer zu genehmigenden Stiftung).
Der Stiftungsfonds: Viel gestalten, wenig verwalten
Besonders attraktiv ist der Stiftungsfonds: Er bietet Ihnen als Stifter viel Gestaltungsspielraum und reduziert den Verwaltungsaufwand und die Kosten, so dass mehr Mittel für die Zweckverwirklichung verbleiben. Rechtlich gesehen handelt es sich beim Stiftungsfonds um eine zweckgebundene Zustiftung in das Stiftungsvermögen der Bürgerstiftung. Sie können Ihrem Stiftungsfonds einen eigenen Namen geben, die Erträge werden dauerhaft für Ihnen am Herzen liegende Zwecke verwendet. Sie können Ihre Zustiftung steuerlich geltend machen und erhalten eine Zuwendungsbestätigung von der Bürgerstiftung. Selbstverständlich können neben Privatpersonen auch Unternehmen oder gemeinnützige Einrichtungen Stiftungsfonds errichten.
Stiftungsfonds unterliegen nicht der Genehmigung und Stiftungsaufsicht, sondern werden durch einen privatrechtlichen Vertrag zwischen Stifter und Bürgerstiftung eingerichtet. Im Unterschied zur Treuhandstiftung muss weder eine eigene Gemeinnützigkeit bei der Finanzverwaltung beantragt noch das Kapital als Sondervermögen getrennt verwaltet werden. Der Verwaltungsaufwand ist daher deutlich geringer als bei einer Treuhandstiftung, Sie haben gleichzeitig alle steuerlichen Vorteile und nahezu alle Gestaltungsmöglichkeiten.
Stiftungsfonds gibt es in verschiedenen Formen:
- Stiftungsfonds mit Verfügungsrecht: Bei diesem Stiftungsfonds können Sie als Stifterin oder Stifter über die konkrete Verwendung der Erträge jährlich im Rahmen der vereinbarten Zwecke des Stiftungsfonds mitentscheiden. Das Recht, über die konkrete Mittelverwendung zu entscheiden, geht nach dem Tod des Stifters in der Regel an die Bürgerstiftung über. Der Stiftungsfonds in Ihrem Namen und mit der von Ihnen bestimmten Zweckbindung bleibt jedoch dauerhaft bestehen.
- Stiftungsfonds mit Empfängerbenennung: In dieser Fondsvariante benennen Sie mit der Errichtung des Fonds in der Regel eine oder zwei gemeinnützige Organisationen, denen die Erträge aus Ihrem Fonds regelmäßig zufließen.
- Stiftungsfonds mit thematischer Ausrichtung: Nicht ein individueller Stifterwille, sondern ein zu fördernder Bereich wie z.B. Kultur, Soziales oder Bildung steht im Zentrum der Themenfonds. Aus den Erträgen werden Projekte gemeinnütziger Organisationen gefördert, die in diesen speziellen Bereichen arbeiten. Auch operative Projekte der Bürgerstiftung selbst können gefördert werden. Welche konkreten Maßnahmen oder Projekte gefördert werden, entscheiden in der Regel nicht die Stifter oder Zustifter des jeweiligen Fonds, sondern die entsprechenden Gremien der Bürgerstiftung.
- Stiftungsfonds mit regionaler Ausrichtung: Wenn Sie einen regionalen Stiftungsfonds für eine Stadt oder Region innerhalb des größeren Einzugsgebietes einer Bürgerstiftung einrichten, bleiben die Erträge bei Ihnen vor Ort. Der Stiftungsfonds kann in diesem Fall im Fondsvertrag so ausgestaltet werden, dass Vertreter aus der entsprechenden Region über die Mittelvergabe entscheiden.